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ANASTASIYA SAVITSKAYA

Sie hat uns belogen, betrogen u. bestohlen! Doch erben will sie!

HOME      27.05.09 NOTIZ
 
 

Sehr geehrte Leser!

Obwohl ich eigentlich nicht vorhatte, die von mir am 14.05.09 erstattete Anzeige gegen ein Medium derzeit publik zu machen, sehe ich mich doch veranlasst dies zu tun.

Es geschieht dies im Interesse des Beklagten.

Falls er seine Anschuldigungen sofort zurückzieht, wird es für ihn billiger!

Ich nehme an, dass er noch nicht in Kenntnis gesetzt wurde dass gegen ihn Erhebungen laufen. Deshalb hat er sich bemüßigt gefühlt, weitere haltlose Anschuldigungen gegen mich zu veröffentlichen!

Anschuldigungen noch dazu, welche - da komplett aus dem sinngemäßen Ablauf extrahiert - eine Manipulation ergeben, welche einer KRONE würdig sind!

Hr. Kirchberger wird im Sinne der Anzeige verfolgt, verurteilt und zur Kasse gebeten werden. Ganz sicher!

Ich hoffe dass er seinen Schreibstil mir gegenüber beibehält. Die geforderte finanzielle Abgeltung wird dadurch steigen!

Sehen Sie die Anzeige im Wortlaut unter: Erstattete ANZEIGEN

 

Gegen andere Medien in welchen ich als “Stalker” bezeichnet werde, oder in welchen ich auf andere Art verunglimpft, lächerlich dargestellt oder krimineller, nicht bewiesener Taten bezichtigt werde, wird derzeit (NOCH) außergerichtlich vorgegangen!

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Sehr geehrte Leser!
 
 
So lautet ein wichtiger Satz auf Seite 1 dieser Info-Site:

NEHMEN SIE TEIL AN EINEM KRIMINALFALL IN IHRER UMGEBUNG! SIE WERDEN NICHT ENTTÄUSCHT WERDEN DA ES SO MANCHE ÜBERRASCHUNGEN GEBEN WIRD!

Dieser Satz ist aktueller denn je!

Wie mir aus vielen Zuschriften bekannt ist, wird diese Seite auch unter dem Gesichtspunkt, dass damit eine neue Art der Information über einen laufenden, Kriminal -u. Gerichtsfall entstanden ist, verfolgt.

Wie bereits erwähnt, wird diese Site auch in einem Hörsaal einer jur. Fakultät in Ö. eifrig verfolgt und diskutiert. (Nicht in Wien)

Wenngleich mir oft vorgeworfen wird, mich nicht unbedingt streng an alle Gesetze der Berichterstattung zu halten, so wird doch die moralische Berechtigung zur Existenz dieser Site allgemein anerkannt.

Leider haben alle meine Bemühungen von Anastasiya Savitskaya eine Antwort auf verschiedene Fragen zu erhalten, keinen Erfolg gezeitigt!

Sie sagt nicht weshalb sie von uns ausgezogen ist!

Sie streitet ab dass sie zu verschiedenen Personen gesagt hat, eine Erbverzichtserklärung zu unterschreiben zu wollen!

Obwohl sie uns viele Zusagen zu einer Aussprache gemacht hat, ist sie zu keiner einzigen erschienen!

Sie hat uns lediglich abgezockt und ist ohne Erklärung verschwunden!

 

Dies alles, sehr geehrte Leser, veranlasst mich, getreu dem wichtigen Satz von Seite 1, ein neues Kapitel aufzuschlagen!

Darunter verstehe ich, einen in Österreich noch nicht gegangenen Weg zu versuchen!

Nachfolgend bringe ich Ihnen einen Auszug aus dem derzeit geltenden österreichischen Demonstrationsrecht zur Kenntnis:
 
 
TEXT:

Demonstrationsrecht in Österreich

Die Versammlungsfreiheit gehört zu den Grundrechten und war daher auch schon im Katalog

der Grundrechte von 1867 aufgelistet. Das Versammlungsgesetz aus diesem Jahr gilt heute

noch; es regelt das, was bei Demonstrationen und anderen öffentlichen Kundgebungen zu

beachten ist. Natürlich hat es in der Zwischenzeit einige Veränderungen (Novellierungen)

durchgemacht. So wurde 2002 ein Vermummungsverbot hinzugefügt. Seither dürfen keine

Personen daran teilnehmen „1. die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere

Gegenstände allein zu dem Zweck verhüllen oder verbergen, ihre Wiedererkennung im

Zusammenhang mit der Versammlung zu verhindern oder

2. die Gegenstände mit sich führen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung

der Identität zu verhindern.“ (VersG § 9) Allerdings sind Ausnahmen möglich.

Versammlungen, die unter diese Definition fallen, müssen nach dem Versammlungsgesetz

spätestens 24 Stunden vorher bei den Behörden angezeigt (= angemeldet) werden. Die

zuständige Behörde ist meist in größeren Städten die Bundespolizeidirektion, in manchen

Fällen (Bregenz) die Sicherheitsdirektion, der Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft (in

den meisten Orten).

In dieser Anmeldung sollten enthalten sein: Zweck / Thema, Ort, Zeit und Datum (von / bis) der

Kundgebung, verwendete Mittel (zum Beispiel Transparente, Infotische, Megaphone), erwartete

TeilnehmerInnenzahl, KundgebungsleiterIn.

Die zuständige Behörde darf nur dann die Veranstaltung verbieten, wenn die öffentliche

Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet werden. Allerdings steht das

Versammlungsgesetz im Verfassungsrang, daher reicht eine zu erwartende Verkehrsstörung

(Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung) nicht für ein Verbot.

Der/die Leiter/in der Versammlung hat die Pflicht, für die Wahrung des Gesetzes und die

Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen.

TEXT ENDE
 
 
 
Beachten Sie bitte, dass "eine zu erwartende Verkehrsstörung"  kein Verbotsgrund für eine Versammlung (Demonstration) ist!
 
 
 
Würde ich eine solche Demonstration ins Auge fassen, würde ich wie folgt vorgehen:

Ausgehend von der Ecke Lerchenfeldergürtel / Josefstädterstr. in der Fahrbahnmitte mit etlichen Unterstützern meiner Interessen, würde ich mich gemächlichen Schrittes mit Transparenten, Flugblättern sowie Fotos der A.S. Richtung AKH begeben.

Im AKH Eingangsbereich würden wir dann anschließend Infomaterial verteilen, welches auf www.akh-derkriminalfall.info hinweist.

Ebenfalls würde dort eine Pressekonferenz abgehalten werden!

Als ideal erscheint mir ein bestimmter Zeitpunkt am Morgen des Dienstag nach Pfingsten.

Gesetzesgemäß würde ich die zuständigen Stellen exakt 24h vorher informieren.
(Dass dies ein Feiertag wäre, spielt -lt. Erkenntnis d. VGH -keine Rolle) 
 
Auch könnte ich mir vorstellen, aus dieser Demonstration - bis zum Erreichen der Ziele -eine Dauereinrichtung zu machen. Analog zu den seinerzeitigen "Donnerstags" Demonstrationen, sogenannte "Wochenbeginndemonstrationen".
Wobei dann eine Steigerung auf, wie ich es nennen würde, "Wochenausklangsdemonstrationen" an Freitagen auf der anderen Seite des Gürtels stattfinden könnte!
 
Den Grund einer derartigen Demonstration, sowie die damit hoffentlich zu erreichenden Ziele, teile ich Ihnen morgen mit.

 

Danke für Ihr Interesse und bleiben Sie mir weiterhin gewogen.

Hans Lassan