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ANASTASIYA SAVITSKAYA

Sie hat uns belogen, betrogen u. bestohlen! Doch erben will sie!

HOME      26.01.09 BEWEISE
 
 
 S.g. Leser!

 

 

Nachfolgend, sowie mit den im Untermenü ADOPTIONSDOKUMENTE einsehbaren Dokumenten, erbringe ich den schlüssigen Beweis, dass ANASTASIA SAVITSKAYA von Anfang an die Absicht hatte, über den Weg einer Adoption aus BELARUS (Weissrussland) ausreisen zu können um in Westeuropa ein wirtschaftlich und qualitativ besseres Leben führen zu können.

 
Heute genauso wie vor fast zehn Jahren, wird BELARUS von der EU als letzte Diktatur in Europa bezeichnet. Die dort herrschenden Lebensumstände sind als rückständig und katastrophal zu sehen.

 

Meine Gattin und ich waren, auch auf Bitten der leiblichen Eltern der A.S., bereit, sie zu adoptieren, ihr eine gute Ausbildung zu gewährleisten, und in der Folge unseren Nachlass an sie zu geben. Auch deshalb, da wir keine eigenen Kinder haben und der leibliche Vater der A.S. ein Cousin meiner Gattin ist.

 

Soweit kurz die Vorgeschichte. Lesen Sie bitte ausführlicher unter 19.01.09 CHRONIK.

 

 

 

Nachfolgend angeführte Gesetzeslage, bestand 2001/2002. Das Adoptionsgesetz wurde dann wegen oftmaligem Missbrauch (Scheinadoptionen usw.) geändert!

 

Die österreichische Gesetzgebung, schrieb vor, dass bei angestrebter Bewilligung einer Adoption durch ein ö. Gericht, vorher, ein von einem Notar verfertigter und beglaubigter ADOPTIONSVERTRAG von allen Beteiligten freiwillig unterfertigt wird!

 

Dies geschah am 29.08.2001.

 

Nunmehr hat A.S. gegen nachstehende Abschnitte II + III verstoßen!

 
 
 
 
 
 

 

Es gehört nicht zu den Pflichten eines Adoptivkindes so gegen Ihre WAHLELTERN vorzugehen wie sie das gemacht hat und macht!
Der juridische Terminus Wahleltern, beschreibt sehr gut die Situation. Sie hat sich uns freiwillig als Wahleltern ausgewählt und dies vor einem Notar bekundet!

 

 

Sie ist bei uns wohl vorbereitet um 4h nachts unter Mitnahme aller ihrer und teilweise auch unserer Dokumente ausgezogen! Was sie uns bei der Gelegenheit sonst noch alles gestohlen hat, will ich hier gar nicht extra anführen.

 

Sie hat sich dann drei Tage später, bei unserem Meldeamt abgemeldet und an ihrer neuen Adresse angemeldet!

 

Gleichzeitig ließ sie einen kostenpflichtigen Vermerk im ZMR (Zentrales Melde Register) eintragen, dass NIEMANDEM Auskunft über ihre neue Adresse gegeben werden darf!

 

Dies alleine zeigt, dass sie alle Brücken zu uns abbrechen wollte!

 

Ihr Studium war soeben zu Ende gegangen, wir hatten alles finanziert, da hat sie sich dem erstbesten Mann der ihr einen Unterschlupf bieten konnte an den Hals geworfen – sie kannte ihn gerade wenige Wochen (3?)- und sich so den im ADOPTIONSVERTRAG unterschriebenen Pflichten eines Adoptivkindes entzogen!

 

Neueste Gerüchte besagen, derzeit führe sie das Leben eines Wanderpokals. Natürlich, sie hat keinerlei persönlichen Besitz, kein richtiges zu Hause, alle „Freunde“ spielen ihr etwas vor.

 

 

Niemand hat ihr je Leid zugefügt, sie schikaniert oder sonst wie ausgenützt. Wir wollten immer das Beste für sie. Bis heute hat sie nicht gesagt weshalb sie ausgezogen ist und verweigert ohne Begründung den Kontakt!

 

Wenn man ihr ein Mail sendet, kommt dieses mit folgendem Vermerk retour:

„WEGEN BELÄSTIGUNG ZURÜCKGEWIESEN“

 

Aber sie lies uns von ihrem Anwalt ein Schreiben zukommen, in welchem dieser mitteilt, dass A.S. zu erben gedenkt!

 
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Die Wichtigkeit des vor einem Notar abgeschlossenen ADOPTIONSVERTRAGES, geht auch daraus hervor, dass das Gericht die Wirksamkeit der Adoption mit Datum des Abschlusses des ADOPTIONSVERTRAGES ansetzt! (Siehe ADOP-BG-3) 1.Abs.)
   
 
 
 

 

 

Die in der Begründung des BG Ebreichsdorf angeführte „Innige Beziehung“ bestand leider einseitig nur von uns aus!

Scheinbar hat nicht einmal die zweimalige Rettung ihres Lebens in ihrer Kindheit durch mich u. meine Gattin Anerkennung gefunden und sie zu einem Verhalten, welches  diesem Umstand entspricht, geführt!

 

An die entstandenen finanziellen Beiträge welche wir für sie und ihre Fam. über mehr als zwei Jahrzehnten hinweg aufgewendet haben, darf ich gar nicht denken!

 

 

WAS WIRD NUN GESCHEHEN?

 

 

Der Adoptionsvertrag samt gerichtlicher Bewilligung, war die wesentliche Vorraussetzung um in Ö. leben u. studieren zu können. D.h. nur so konnte sie eine Aufenthaltsbewilligung erlangen!
 
Bezeichnenderweise wurde diese Aufenthaltsbewilligung etwa zwei Wochen ehe sie bei uns auszog, von der BH Baden für „Dauernd“ bewilligt. Bis dahin wurde jedes Jahr extra angesucht werden. Da musste natürlich bewiesen werden dass wir sie ernähren können, was sie macht usw. Jedes Jahr Papierkrieg.

 

 

Es wird beim Innenministerium Abt. III/4  (Aufenthalts u. Staatsbürgerschaftswesen) bewiesen werden, dass der ADOPTIONSVERTRAG infolge vorsätzlich falscher Angaben ihrerseits

zustande kam.

 

Es wird bewiesen werden, dass es nie in der Absicht der A.S. lag, sich einem Adoptivkind entsprechend, wie im Vertrag von ihr signiert, ihren Wahleltern gegenüber zu verhalten.

 
Es wird ein Gerichtsverfahren gegen A.S. wegen mehrer Delikte eröffnet werden!
 
Eine gerichtliche Verurteilung ist angesichts der erdrückenden Beweislage unumgänglich!

 

Daraus resultiert, dass an sie niemals eine ö. Staatsbürgerschaft verliehen werden wird!

 

Die Ungültigkeitserklärung des Adoptivvertrages, zieht eine Stornierung der Aufenthaltsbewilligung nach sich.

 

Es gibt mehrere Zeugen, welche aussagen werden, dass Anastasiya Savitskaya ihnen gegenüber wortwörtlich, zumindest aber sinngemäß, ausgesagt hat:

 
„ICH HABE MICH NUR ADOPTIEREN LASSEN DAMIT ICH IN  ÖSTERREICH LEBEN KANN“
 
Ihr Verhalten uns gegenüber, beweist genau dieser Aussage.

 

Wie schon mehrmals betont, hält jede meiner Behauptungen einer gerichtlichen Prüfung stand!

 

 

Der Adoptionsvertrag ist somit hinfällig!

 
Der derzeitige Aufenthalt der Anastasiya Savitskaya in Ö. ist illegal!

 

 

Hans Lassan